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Abmahnungen, PLAION GmbH, RKA Rechtsanwälte

Abmahnung RKA Rechtsanwälte für die PLAION GmbH erhalten?

14. April 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Jüngst sind urheberrechtliche Abmahnungen im Umlauf, die von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte im Auftrag der PLAION GmbH wegen angeblichen Filesharings ausgesprochen werden. Wir kennen den Gegner bereits und wurden nun erneut mit der Verteidigung gegen eine Abmahnung mandatiert.

Zudem haben wir bereits über die Abmahnung bzgl. desselben Computerspiels berichtet:

Urheberrechtliche Abmahnung der RKA Rechtsanwälte für die PLAION GmbH wegen Filesharings erhalten?

Das urheberrechtlich geschützte Spiel „Nobody Wants to Die“ soll im Internet illegal zum Download bereitgehalten und herunterladen worden sein. Der Abgemahnte ist allerdings nicht der Anschlussinhaber, sondern derjenige, der vom Anschlussinhaber auf die erste Abmahnung hin als möglicher Täter benannt worden ist.

Die Forderungen der Rechteinhaberin

Die Rechteinhaberin fordert die Abgabe einer klaglos stellenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht sowie die Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung. Die Kosten werden allerdings erst in einem weiteren Schritt geltend gemacht.

Auch ein Schreiben von der Kanzlei RKA Rechtsanwälte erhalten? 

Sie haben ein Schreiben wegen des Vorwurfs von illegalem Filesharing erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.


Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 

Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth
Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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