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Abmahnungen, Carlsen Verlag

Carlsen Verlag mahnt wegen “Conni-Memes” ab – was tun?

24. Juli 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Seit kurzem spricht der Carlsen Verlag urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten Nutzung geschützter Werke aus – betroffen sind sogenannte “Conni-Memes“, die derzeit viral in den sozialen Medien kursieren.

Was wird gefordert?

Der Carlsen Verlag fordert die sofortige Unterlassung der unautorisierten Nutzung der Figur “Conni”, insbesondere in Memes, die menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte transportieren. Auch gegen kommerzielle Verwendungen wird vorgegangen. 


Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung des Carlsen Verlags


Auch ein Schreiben vom Carlsen Verlag erhalten?

Sie haben ein Schreiben wegen der unerlaubten Nutzung der Kinderbuchfigur Conni in einem Meme oder Online-Posting erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung prüfen wir zunächst, ob die beanstandete Nutzung eventuell durch gesetzliche Schranken wie § 51a UrhG (z. B. Parodie, Karikatur oder Pastiche) gedeckt ist. Ist das nicht der Fall, zeigen wir Ihnen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend reagieren können und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.


Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z. B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@heldt-zuelch.de oder nutzen Sie unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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