Abmahnung wegen Filesharings des Pornofilms “Pay Per View Plumber” von IPPC Law erhalten?

Vor kurzem berichteten wir über urheberrechtliche Abmahnungen der Berliner Kanzlei IPPC LAW im Auftrag der Aylo Premium Ltd. im Zusammenhang mit der Nutzung sogenannter Tauschbörsen („Filesharing“). Aylo betreibt Plattformen wie Pornhub, YouPorn und RedTube.
Nun wurde uns zur Prüfung erneut eine solche Abmahnung vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Pornofilm “Pay Per View Plumber”, welcher angeblich über die Tauschbörse “BitTorrent” verbreitet wurde.
Was wird gefordert?
- Es zu unterlassen, die Datei über “Bittorrent” der Öffentlichkeit anzubieten
- Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Die Vernichtung aller im Besitz des Abgemahnten befindlichen Vervielfältigungsstücke
- Auskunft darüber, an wen die Vervielfältigungsstücke des Filmes übergeben wurden und welche anderen Tauchbörsennutzer die Datei heruntergeladen haben
- Schadensersatz iHv. 600,00 €
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten iHv. 480,17 €
- Ermittlungskosten iHv. 148,75 €
- Anteilige Kosten des Auskunftsverfahren iHv. 569,,75 €
Allerdings bietet IPPC LAW dem Abgemahnten bereits einen Vergleich an, in dem er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben hätte und alle finanziellen Ansprüche der AYLO Premium Ltd. mit einer einmaligen Zahlung von 1.324,72 € abgelten könne.
Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung durch IPPC Law

Auch eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei IPPC Law erhalten?
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen von IPPC Law vorgeworfen wird, unerlaubt Tauschbörsen genutzt zu haben? Wir bieten Ihnen die außergerichtliche rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen an – schnell, effizient und transparent.
Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falls prüfen wir anhand der etablierten BGH-Rechtsprechung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, zeigen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen.
Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.
Wer trägt die Kosten für die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung?
Mittlerweile gibt es viele Rechtsschutzversicherungen, die auch die Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie gerne die entsprechende Deckungsanfrage.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese die Kosten der Verteidigung gegen Urheberrechtsabmahnungen nicht, können wir Ihnen unsere außergerichtliche Tätigkeit zum fairen Pauschalhonorar anbieten.
Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.
Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:
- Persönliche Beratung
- Schnelle Rückmeldezeiten
- Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
- Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
- Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg und Bayreuth
Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@heldt-zuelch.de oder über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/