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Abmahnungen, Frommer Legal, Warner Bros.

Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für Warner Bros. wegen Filesharings erhalten?

8. Oktober 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Seit einiger Zeit spricht die Münchener Kanzlei Frommer Legal urheberrechtliche Abmahnungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Tauschbörsen (“Filesharing“) für die Warner Bros. Entertainment Inc. aus.

Bei den Abmahnungen von Frommer Legal handelt es sich keinesfalls um Fake oder Betrug, vielmehr ist die Kanzlei seit Jahren für die hohe Qualität der Anspruchsdurchsetzung bekannt. 

Gegenstand der Abmahnung folgende Episoden der neuen Serie “The Penguin”:

  • „A Great or Little Thing“, „Cent’ Anni“, „Gold Summit“, „Homecoming“ und „Inside Man“.

Was wird gefordert?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. macht Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, welche die Kanzlei Frommer Legal vorformuliert und beigefügt hat. Dabei werden etwa 1.350,00 € als Schadensersatz und etwa 300,00€ Rechtsanwaltskosten angesetzt. Somit werden schlussendlich knapp 1.700,00 € verlangt.


Das richtige Verhalten nach Erhalt der Abmahnung von Frommer Legal


Auch eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal erhalten? 
Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen von Frommer Legal vorgeworfen wird, unerlaubt Tauschbörsen genutzt zu haben? Wir bieten Ihnen die außergerichtliche rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen an – schnell, effizient und transparent.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falls prüfen wir anhand der etablierten BGH-Rechtsprechung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, zeigen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. 

Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.


Wer trägt die Kosten für die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung?

Mittlerweile gibt es viele Rechtsschutzversicherungen, die auch die Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen FIlesharing-Abmahnungen übernehmen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie gerne die entsprechende Deckungsanfrage.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese die Kosten der Verteidigung gegen Urheberrechtsabmahnungen nicht, können wir Ihnen unsere außergerichtliche Tätigkeit zum fairen Pauschalhonorar anbieten.


Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 

Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Schnelle Rückmeldezeiten
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg und Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail an skupin@heldt-zuelch.de (RA Dr. Florian Skupin) über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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