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Abmahnungen, SoundGuardian GmbH

Angebot zur Nachlizensierung der SoundGuardian GmbH wegen Nutzung des Sounds “Light” von “Jerome” auf TikTok ?

5. Juni 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Erneut verschickt die SoundGuardian GmbH Angebote zur Nachlizenzierung von Tonaufnahmen wegen der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet. 

Wir kennen den Gegner bereits und haben schon mehrfach darüber berichtet: 

  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachlizenzierungsschreiben-der-soundguardian-gmbh-wegen-musiknutzung-auf-tiktok-erhalten-234569.html
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/teures-angebot-zur-nachlizenzierung-der-soundguardian-gmbh-wegen-nutzung-der-tonaufnahme-light-auf-tiktok-erhalten-243191.html
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/post-von-der-soundguardian-gmbh-wegen-song-nutzung-auf-tiktok-erhalten-233515.html

Nun wurde wir erneut mit der Verteidigung gegen ein solches Angebot mandatiert.

Angebot des Rechteinhabers

Gegenstand des Schreibens ist eine im Juni 2021 bis Mai 2025 festgestellte angebliche Urheberrechtsverletzung auf der Plattform „TikTok“ durch die Nutzung der Tonaufnahme “Light” von dem Künstler “Jerome“.

Vor diesem Hintergrund fordert die SoundGuardian GmbH nicht auf dem klassischen Wege der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder den Ersatz entstandener Anwaltskosten. Vielmehr bietet die Rechteinhaberin eine sog. Nachlizenzierung der Tonaufnahme gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr von über 7.000 € zuzüglich Umsatzsteuer an.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH:

Auch ein Schreiben von der SoundGuardian GmbH erhalten? 

Sie haben ein Schreiben mit dem Angebot einer kostspieligen Nachlizenzierung erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.


Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 

Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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