Kanzlei Nordemann mahnt für Nintendo ab! Jetzt prüfen lassen.
In jüngster Zeit werden vermehrt urheberrechtliche Abmahnungen bekannt, die von der Kanzlei Nordemann im Auftrag der Nintendo Co., Ltd. ausgesprochen werden.
Es geht um die angebliche Verletzung von Urheberrechten durch Einfuhr, Bewerbung oder Vertrieb sogenannter R4-Karten. Den Abgemahnten wird dabei konkret zur Last gelegt, mit Hilfe dieser Karten die in Nintendos Spielkonsolen integrierten technischen Schutzvorrichtungen zum Kopierschutz zu umgehen und somit das Abspielen unlizenzierter Spielkopien zu ermöglichen. Aktuelle Titel sind beispielsweise „Super Mario Party“ oder “The Legend of Zelda”.
Was fordert fordert die Nintendo Co., Ltd.?
Nintendo verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Art und Umfang der angeblichen Rechtsverletzung sowie die Zahlung von Schadensersatz. Aufgrund des von Nintendo angesetzten Streitwerts von 1.000.000,00 € ergeben sich allein an Rechtsanwaltsgebühren rund 8.000,00 €. Zudem wird auch die Herausgabe der R4-Karten verlangt, um diese zu vernichten.
Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Nordemann

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