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Abmahnungen, Kanzlei Nordemann, Nintendo Co., Ltd.

Kanzlei Nordemann mahnt für Nintendo ab! Jetzt prüfen lassen.

23. Oktober 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

In jüngster Zeit werden vermehrt urheberrechtliche Abmahnungen bekannt, die von der Kanzlei Nordemann im Auftrag der Nintendo Co., Ltd. ausgesprochen werden.

Es geht um die angebliche Verletzung von Urheberrechten durch Einfuhr, Bewerbung oder Vertrieb sogenannter R4-Karten. Den Abgemahnten wird dabei konkret zur Last gelegt, mit Hilfe dieser Karten die in Nintendos Spielkonsolen integrierten technischen Schutzvorrichtungen zum Kopierschutz zu umgehen und somit das Abspielen unlizenzierter Spielkopien zu ermöglichen. Aktuelle Titel sind beispielsweise „Super Mario Party“ oder “The Legend of Zelda”.


Was fordert fordert die Nintendo Co., Ltd.?

Nintendo verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über Art und Umfang der angeblichen Rechtsverletzung sowie die Zahlung von Schadensersatz. Aufgrund des von Nintendo angesetzten Streitwerts von 1.000.000,00 € ergeben sich allein an Rechtsanwaltsgebühren rund 8.000,00 €. Zudem wird auch die Herausgabe der R4-Karten verlangt, um diese zu vernichten.


Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Nordemann

Auch ein Schreiben von der Kanzlei Nordemann erhalten? 

Sie haben ein Schreiben wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.
Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 


Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@heldt-zuelch.de oder über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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