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B1 Recordings GmbH , IPPC LAW, Kanzleien

Achtung bei Musik-Posts: IPPC Law mahnt für B1 Recordings GmbH ab

23. Oktober 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Aktuell versendet die Kanzlei IPPC LAW Abmahnschreiben im Auftrag der B1 Recordings GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Musik auf Instagram.

Worum geht es genau?

Auf Social-Media-Plattformen wie Instagram können Nutzer aus einer Vielzahl von Musikstücken wählen, die direkt in den jeweiligen Bibliotheken verfügbar sind. Dennoch bedeutet diese Bereitstellung nicht automatisch, dass eine Verwendung rechtlich erlaubt ist. Besonders Influencer und Betreiber geschäftlicher Accounts geraten hier schnell in Konflikt mit dem Urheberrecht.


Welche Forderungen werden geltend gemacht?

In den Abmahnschreiben verlangt IPPC LAW in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten.


Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW


Auch ein Schreiben von der Kanzlei IPPC LAW erhalten? 

Sie haben ein Schreiben wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Musiknutzung erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 


Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@heldt-zuelch.de oder nutzen Sie unseren unseren Abmahncheck unter: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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