“Dune: Part Two” – Frommer Legal mahnt ab
Frommer Legal mahnt erneut wegen angeblicher Nutzung von Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. ab.
Unsere Kanzlei ist mit dem Vorgehen der Gegenseite bestens vertraut und hat erst kürzlich über einen ähnlichen Fall berichtet.
Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Dune: Part Two“, an dem die Warner Bros. Entertainment Inc. die Verwertungsrechte innehat.
Worum geht es konkret?
Gefordert wird zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung – ein entsprechender Entwurf ist dem Abmahnschreiben beigefügt. Darüber hinaus verlangt die Kanzlei Frommer Legal für ihre Mandantschaft die Zahlung von Schadensersatz sowie Anwaltsgebühren.
Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal

Abmahnung wegen Filesharing erhalten? Jetzt handeln!
Sollten auch Sie Post von Frommer Legal erhalten haben, in der Ihnen vorgeworfen wird, über eine Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, sollten Sie umgehend reagieren – und nicht vorschnell die beigefügte Erklärung unterschreiben.
Wir bieten Ihnen die professionelle Verteidigung gegen die Abmahnung durch einen promovierten Juristen an – schnell, verständlich und zuverlässig.
Unsere Prüfung erfolgt anhand der Rechtsprechung des BGH. Dabei analysieren wir, ob überhaupt eine Haftung Ihrerseits für die Urheberrechtsverletzung besteht, klären über Optionen auf und setzen uns mit der Gegenseite in Verbindung, um für Sie ein wirtschaftlich sinnvolles und rechtlich tragbares Ergebnis zu erzielen.
Sollte sich herausstellen, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können, weisen wir die geltend gemachten Ansprüche mit Nachdruck zurück
Was kostet die anwaltliche Vertretung? Wer übernimmt das?
Viele Rechtsschutzversicherer übernehmen mittlerweile die Kosten für die Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen Filesharing. Falls Sie versichert sind, kümmern wir uns gerne um die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.
Ohne Rechtsschutzversicherung oder wenn Ihre Police die Kostenübernahme ausschließt, bieten wir Ihnen eine außergerichtliche Vertretung zum fairen und transparenten Pauschalpreis an.
Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.
Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:
- Persönliche Beratung
- Schnelle Rückmeldezeiten
- Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
- Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
- Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg und Bayreuth
Um die unsere anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten.
… entweder per E-Mail an skupin@heldt-zuelch.de
… oder über unseren Abmahncheck unter: https://blue-ip.de/abmahncheck/

