Erneut: Nachlizensierung der SoundGuardian GmbH für “Run Away”
Erst kürzlich berichteten wir über ein Angebot der SoundGuardian GmbH zur Nachlizenzierung der Tonaufnahme “Run Away” des Künstlers “Ian Storm & Ron van den Beuken & Menno” (https://www.anwalt.de/rechtstipps/soundguardian-gmbh-angebot-zur-nachlizensierung-fuer-run-away-erhalten-253268.html). Nun rügt die Rechteinhaberin erneut die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet, genauer gesagt auf der Plattform “TikTok“.
Angebot des Rechteinhabers
Vor diesem Hintergrund fordert die SoundGuardian GmbH nicht auf dem klassischen Wege der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder den Ersatz entstandener Anwaltskosten. Vielmehr bietet die Rechteinhaberin eine sog. Nachlizenzierung der Tonaufnahme gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr iHv. 3.100 € (Monat 1-6: 1.800 €; Monat 7-12: 900 €; Monat 13-20: 400 €) an.
Das richtige Verhalten nach dem Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH:

Auch ein Schreiben von der SoundGuardian GmbH erhalten?
Sie haben ein Schreiben mit dem Angebot einer kostspieligen Nachlizenzierung erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.
Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.
Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.
Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:
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- Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
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Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie des erhaltenen Schreibens vorab mit Ihren Kontaktdaten an skupin@heldt-zuelch.de (RA Dr. Florian Skupin) oder über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

