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Abmahnungen, Frommer Legal, Warner Bros.

“Succession” – Abmahnung von Frommer Legal wegen Filesharings erhalten?

10. Juli 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Seit geraumer Zeit verschickt die Münchener Kanzlei Frommer Legal urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen der Nutzung von Tauschbörsen („Filesharing“).

Bei den Abmahnungen von Frommer Legal handelt es sich keinesfalls um Fake oder Betrug, vielmehr ist die Kanzlei seit Jahren für die hohe Qualität der Anspruchsdurchsetzung bekannt. 

Gegenstand der Abmahnung sind folgende Episoden der Serie “Succession”

  •  „Celebration“ (Der achtzigste Geburtstag)
  • „Sh*t Show at the F**k Factory“ (Konkurrenzkampf)

Was wird gefordert?

Frommer Legal macht Unterlassungs-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dabei werden etwa 900,00 € als Schadensersatz und etwa 250,00 € Rechtsanwaltskosten angesetzt. Somit werden schlussendlich knapp 1.150,00 € verlangt.


Das richtige Verhalten nach Erhalt der Abmahnung von Frommer Legal


Auch eine Filesharing-Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal erhalten? 

Sie haben ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen von Frommer Legal vorgeworfen wird, unerlaubt Tauschbörsen genutzt zu haben? Wir bieten Ihnen die außergerichtliche rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen an – schnell, effizient und transparent.

Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Falls prüfen wir anhand der etablierten BGH-Rechtsprechung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, zeigen Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. 

Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.


Wer trägt die Kosten für die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung?

Mittlerweile gibt es viele Rechtsschutzversicherungen, die auch die Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie gerne die entsprechende Deckungsanfrage.

Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese die Kosten der Verteidigung gegen Urheberrechtsabmahnungen nicht, können wir Ihnen unsere außergerichtliche Tätigkeit zum fairen Pauschalhonorar anbieten.


Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 

Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Schnelle Rückmeldezeiten
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg und Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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