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Abmahnungen, SoundGuardian GmbH

Teures Angebot zur Nachlizensierung der SoundGuardian GmbH wegen der Nutzung des Titels “Paradise” auf TikTok?

26. Juni 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Die SoundGuardian GmbH verschickt erneut Schreiben mit Angeboten zur nachträglichen Lizenzierung von Tonaufnahmen aufgrund der unberechtigten Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet.

Wir sind mit diesem Rechteinhaber bereits vertraut und haben in der Vergangenheit mehrfach über entsprechende Fälle berichtet.

  • https://www.anwalt.de/konto/rechtstipps/meine-rechtstipps/3b7d48ee-101d-48e9-94ae-9cee0eeb6aeb
  • https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachlizenzierungsschreiben-der-soundguardian-gmbh-wegen-musiknutzung-auf-tiktok-erhalten-234569.html

Angebot des Rechteinhabers

Gegenstand des Schreibens ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung auf der Plattform „TikTok“ durch die Nutzung Titels “Paradise” von “VIZE, Joker Bra & Leony“.

Vor diesem Hintergrund fordert die SoundGuardian GmbH nicht auf dem klassischen Wege der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder den Ersatz entstandener Anwaltskosten. Vielmehr bietet die Rechteinhaberin eine sog. Nachlizenzierung der Tonaufnahme gegen die Zahlung einer Lizenzgebühr zuzüglich Umsatzsteuer an.

Das richtige Verhalten nach dem Erhalt eines Schreibens der SoundGuardian GmbH


Auch ein Schreiben von der SoundGuardian GmbH erhalten? 

Sie haben ein Schreiben mit dem Angebot einer kostspieligen Nachlizenzierung erhalten? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.
Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.
Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 


Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten über unseren Abmahncheck: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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