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Fachbeiträge

Wenn andere Ihre Food-Fotos nutzen – ohne Erlaubnis

22. Mai 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Wer über Food bloggt oder auf Social Media aktiv ist, weiß: Gute Bilder sind das A und O. Sie machen Beiträge sichtbar, sorgen für Reichweite – und sind oft das Ergebnis echter Arbeit. Die richtige Perspektive, ein stimmiges Setting, das Spiel mit Licht und Schärfe: Ein gelungenes Food-Foto ist kein Zufallsprodukt.

Umso ärgerlicher ist es, wenn diese Bilder plötzlich auf fremden Seiten auftauchen – in Online-Shops, auf Unternehmenswebseiten oder in sozialen Netzwerken – und zwar ohne Einwilligung oder Bildnachweis.

Unberechtigte Bildnutzung? Das müssen Sie nicht hinnehmen.

Wenn Dritte Ihre Bilder ohne Ihre Zustimmung verwenden, steht Ihnen in der Regel ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dabei geht es nicht nur um die Entfernung des Fotos, sondern auch um eine finanzielle Entschädigung – typischerweise in Form einer fiktiven Lizenzgebühr.

Was ist Ihre Food-Fotografie wert?

Wie hoch die zu zahlende Lizenz ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Qualität und Professionalität der Aufnahme
  • Art und Umfang der Nutzung (z.B. auf Social Media, in Online-Shops, in Werbeanzeigen)
  • Dauer der Verwendung
  • Reichweite der Plattform, auf der das Bild veröffentlicht wurde
  • und ob die Nutzung mit oder ohne Urheberbenennung erfolgte

Wir vertreten Fotografen und können aus Erfahrung eine Einschätzung zur Höhe einer Schadenersatzforderung geben. Kontaktieren Sie uns einfach!

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – so, dass es sich für Sie lohnt!

Als Rechtsanwälte unterstützen wir Sie dabei, unberechtigte Bildnutzungen aufzudecken und Ihre Ansprüche durchzusetzen – außergerichtlich oder, wenn nötig, auch vor Gericht. Die meisten Fälle lassen sich ohne Gerichtsverfahren abschließen – das wissen wir aus Erfahrung. Denn bei jedem Vorgehen behalten wir auch die Kosten im Blick und beraten Sie so, dass sich ein Vorgehen für Sie lohnt.

Erste Einschätzung? Schnell und unkompliziert

Für eine unverbindliche Ersteinschätzung genügt es, wenn Sie uns den Link zu dem Originalfoto (z. B. auf Ihrer Website oder Ihrem Social-Media-Profil) und den Link zur unerlaubten Nutzung per E-Mail oder über https://blue-ip.de/kontakt/ senden. Wir melden uns zeitnah mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

Sie möchten wissen, ob sich ein Vorgehen in Ihrem Fall lohnt?
Kontaktieren Sie uns – wir helfe Ihnen gerne weiter.

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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