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Abmahnungen, Essex Musikvertrieb GmbH, Stephan Mathé

“Feeling Good” von Michael Bublé genutzt und Berechtigungsanfrage der Essex Musikvertrieb GmbH erhalten?

10. Juli 2025 Dr. Florian Skupin No comments yet

Jüngst verschickt Rechtsanwalt Stephan Mathé im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH sog. Berechtigungsanfragen für die Nutzung des Songs “Feeling Good” von Michael Bublé. 

Berechtigungsanfrage statt Abmahnung              

Bei dem ersten Schreiben handelt es sich in der Regel nicht um eine klassische Abmahnung, sondern vielmehr um eine sogenannte Berechtigungsanfrage, bei welcher der Musiknutzende aufgefordert wird, eine etwaige Nutzungslizenz für einen bestimmten Song nachzuweisen. Häufig sind Berechtigungsanfragen mit einem Angebot zum nachträglichen Abschluss eines Lizenzvertrages verbunden.


Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Berechtigungsanfrage


Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt Stephan Mathé erhalten? 

Sie haben eine Berechtigungsanfrage erhalten ? Wir bieten Ihnen die rechtliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit durch einen promovierten Juristen zum fairen Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung an.

Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.

Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden. 


Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:

  • Persönliche Beratung
  • Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
  • Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar bei außergerichtlicher Vertretung
  • Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
  • Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg bzw. Bayreuth

Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an info@heldt-zuelch.de oder nutzen Sie unseren unseren Abmahncheck unter: blue-ip.de/abmahncheck/

Dr. Florian Skupin

Dr. Florian Skupin ist auf IP-Recht spezialisierter Rechtsanwalt und Leiter der Bayreuther Zweigstelle der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte.

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Ihr Ansprechpartner:
RA Dr. Florian Skupin

✉ skupin@heldt-zuelch.de
☎ 0921/53037540

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