“Feeling Good” von Michael Bublé genutzt und Berechtigungsanfrage der Essex Musikvertrieb GmbH erhalten?

Jüngst verschickt Rechtsanwalt Stephan Mathé im Auftrag der Essex Musikvertrieb GmbH sog. Berechtigungsanfragen für die Nutzung des Songs “Feeling Good” von Michael Bublé.
Berechtigungsanfrage statt Abmahnung
Bei dem ersten Schreiben handelt es sich in der Regel nicht um eine klassische Abmahnung, sondern vielmehr um eine sogenannte Berechtigungsanfrage, bei welcher der Musiknutzende aufgefordert wird, eine etwaige Nutzungslizenz für einen bestimmten Song nachzuweisen. Häufig sind Berechtigungsanfragen mit einem Angebot zum nachträglichen Abschluss eines Lizenzvertrages verbunden.
Das richtige Verhalten nach dem Erhalt einer Berechtigungsanfrage

Auch ein Schreiben von Rechtsanwalt Stephan Mathé erhalten?
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Im Rahmen der Bearbeitung zeigen wir Ihnen neben der materiell-rechtlichen Prüfung, ob Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, Handlungsoptionen auf, wie Sie möglichst elegant und kostenschonend die Rechtsangelegenheit erledigen können, und verhandeln mit der Gegenseite, um ein möglichst gutes individuelles Ergebnis für Sie zu erzielen. Kommt unsere rechtliche Einschätzung zu dem Ergebnis, dass eine Haftung Ihrerseits für die Rechtsverletzung nicht besteht, weisen wir die Ansprüche entschieden zurück.
Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.
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Um die kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten an info@heldt-zuelch.de oder nutzen Sie unseren unseren Abmahncheck unter: blue-ip.de/abmahncheck/